JudikaturJustizRS0034617

RS0034617 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2013

Keine Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen den Rechtsträger, wenn sich der Geschädigte als Privatbeteiligter dem Strafverfahren gegen das schuldtragende Organ angeschlossen hat.

Entscheidungen
3