RS0034505 – OGH Rechtssatz
RS0034505 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ist der Eintritt eines Schadens des Regressberechtigten von einer Verurteilung in einem Vorprozess abhängig, so kann von einer größeren bzw an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes überhaupt erst dann die Rede sein, wenn eine gerichtliche Verurteilung erfolgt ist. Hier unerörtert, ob schon eine erstinstanzliche Verurteilung ausreicht oder die Rechtskraft der Entscheidung gefordert werden muss.