Spruch Eine Konventionalstrafe, die nicht ausdrücklich auch für den Fall unverschuldeter Nichterfüllung vereinbart wurde, ist nur bei Verschulden zu zahlen; mangelndes Verschulden hat der Nichterfüllende zu behaupten und zu beweisen; er handelte schuldhaft, wenn er seine Verpflichtung unbedingt einging, ob…
Text Der Kläger war Alleineigentümer der Liegenschaft, EZ 8 KG G, Grundstück 855, im 21. Wiener Gemeindebezirk. Mit Kaufvertrag vom 20. August 1975 verkaufte er 789/1748 Anteile an Josef V und 809/1748 Anteile an den Beklagten. Der Kläger blieb Miteigentümer von 150/1748 Anteilen dieser Liegenschaft. Als…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst ist klarzustellen, daß für die Verpflichtung des Beklagten vom 20. August 1975, eine Konventionalstrafe zu bezahlen, die Geschäftsgrundlage nicht weggefallen ist. Die Parteien können beim Abschluß eines Vertrages mit Selbstverständlichkeit vom Bestehen, Fortbestehen ode…