Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Das Klagebegehren des Inhalts, 1. die zwischen Walter S*****, Dentist, gestorben am 3.9.1986, und der beklagten Partei am 28.1.1982 getroffene Vereinbarung werde auf…
Text Entscheidungsgründe: Walter S*****, seine Ehefrau Luise S***** und seine Tochter Ingeborg S*****, die nunmehrige Klägerin und Gesamtrechtsnachfolgerin des Walter S*****, veranlagten Anfang der siebziger Jahre das gesamte Familienvermögen, rund S 10 Mio, bei der A***** AG (A*****) auf Sparbüchern. …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zufolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung des Berufungsgerichtes zulässig; sie ist auch berechtigt. Unbegründet sind zunächst allerdings die Ausführungen des Revisionswerbers, das Berufungsgericht hätte die "Bindungswirkung" verletzt, indem es von seiner eigenen…