Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 27. 9. 2000 geborene Clemens P***** ist der außereheliche Sohn des Beklagten und der Monika P*****. Am 27. 10. 2000 anerkannte der Kläger die Vaterschaft hinsichtlich des Minderjährigen und verpflichtete sich gleichzeitig zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Der Beklagte macht geltend, es liege kein Fall des § 1042 ABGB vor, weil der Kläger den Aufwand in der Überzeugung, eine eigene Schuld zu erfüllen, getätigt habe; in einem solchen Fall…