Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 2.175,36 (darin enthalten S 362,56 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses Wien *****, in dem die Beklagte die Wohnung Nr.21 gemietet hat. Die klagende Partei kündigte der Beklagten diese Wohnung mit der ua Begründung auf, sie werde nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Beklagten …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß der Oberste Gerichtshof die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, hingegen die damit bekämpften Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteiles für zutreffend erachtet, sodaß er sich unter Hinweis auf deren Richtigkeit…