JudikaturJustizRS0034333

RS0034333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2023

Die sogenannte Freiheitsersitzung ist ein Fall der Verjährung einer bereits bestehenden Dienstbarkeit und kein Fall der Ersitzung. Sie kann daher nur über ausdrückliche Einrede beachtet werden.

Entscheidungen
27