Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig der klagenden Partei die mit S 8.054,72 (darin S 1.509,12 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit S 7.094,90 bestimmten Revisionsk…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1978 Alleineigentümerin der EZ 115/5, bestehend aus einer Wiese und einer Baufläche mit dem Haus K*****weg 7, ihre Rechtsvorgängerin erwarb diese Liegenschaft 1933; die Beklagten sind zu verschiedenen Anteilen (Wohnungseigentümer) der benachbarten Liegensch…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene Revision ist berechtigt. Das Gesetz verlangt zum Erwerb des für die Ersitzung einer Dienstbarkeit geforderten (§ 1460 ABGB) Rechtsbesitzes, daß man ein (wirkliches oder angenommenes) Recht gegen jedermann gebraucht und sich der Belastete fügt (vgl Ehrenzweig2 I/…