Rechtliche Beurteilung Z 1 ZPO zurückgewiesen, weil die hier relevierte Frage, ob das Recht des Fahrweges durch Benützung des dienenden Grundstückes zum Gehen erhalten bleibt, in der Literatur völlig unstrittig einheitlich beantwortet wird (Klang in Klang2 VI 616; Ehrenzweig2 I/2, 353, insbes FN 41; Schubert in Rummel, AB…