Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei nach dem verstorbenen Ehegatten M* eine monatliche Witwenpension von 1.821,69 EUR brutto ab 23. Jänner 20…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der frühere Ehegatte der Klägerin, M*, verstarb am 22. 1. 2020. Strittig im Verfahren ist die Höhe der der Klägerin dem Grunde nach unstrittig ab 23. 1. 2020 gebührenden Witwenpension. [2] Die Ehe zwischen dem Verstorbenen und der Klägerin wurde mit Urteil des Bezirksger…
Rechtliche Beurteilung [14] 1.1 Die Revisionswerberin macht unter anderem geltend, dass die Beklagte einen Verzicht der Klägerin auf einen Teil des Unterhaltsanspruchs gar nicht behauptet habe. Dem kommt Berechtigung zu: [15] 1.2 Die Witwenpension gebührt – nach Maßgabe der Abs 1 bis 3 des § 258 ASVG – gemäß § 258 Abs…