Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der Rechtsvorgänger der Beklagten hatte im Jahr 1963 mit Nachbarn einen Kaufvertrag über Teilstücke zweier ihm gehörender Grundstücke im Ausmaß von 1.857 m 2 geschlossen. Die Grundverkehrsbehörde versagte die Zustimmung. Nach Bestätigung dieser Entscheidung durch die Berufungsbehörde war…
Rechtliche Beurteilung In der außerordentlichen Revision gelingt es dem Kläger nicht, das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aufzuzeigen. War die Rechtsausübung Ausfluss einer vertraglich eingeräumten Rechtsstellung, fehlt die für die Ersitzung erforderliche Redlichkeit (5 Ob 77/71 = SZ 44/41 mwN; RIS Justiz RS0034…