JudikaturJustizRS0033972

RS0033972 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2007

Durch die Vorschrift des § 1441 ABGB ist es dem Bundesschatz nicht verwehrt, seine Gegenforderung gegen eine Forderung aufzurechnen, die auf Grund eines privatrechtlichen Titels gegen ihn geltend gemacht wurde.

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9