Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 2.697,70 (darin enthalten EUR 272,78 an USt und EUR 1.061 an Barauslagen) bestimmten …
Text Entscheidungsgründe : Zwischen den Parteien besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag mit einer Streitwertbegrenzung von S 200.000 (EUR 14.534,54). Zugrundeliegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung in der Fassung 1995 (ARB 1995). Art 23 ARB 1995 lautet: „Allgemein…
Rechtliche Beurteilung In der vereinbarten Streitwertgrenze liegt ein sekundärer Risikoausschluss, sodass im Falle des Übersteigens der vereinbarten Streitwertgrenze überhaupt kein Rechtsschutz, auch nicht auf anteilige Kosten besteht (7 Ob 62/03y = RIS Justiz RS0117820). Einzige im Revisionsverfahren noch strittige F…