JudikaturJustizRS0033931

RS0033931 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2021

Diese Gesetzesstelle greift nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung bildeten.

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