JudikaturJustizRS0033778

RS0033778 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2010

Sobald der Rechtsanwalt die Zahlung der Kosten an seine Person verlangt hat, kann die Kostenforderung nicht mehr durch Aufrechnung einer später entstandenen Gegenforderung an die Partei getilgt werden.

Entscheidungen
9