Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.387,-- (darin S 3.064,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben einander im Frühjahr 1981 kennengelernt - der Kläger war damals 46 Jahre, die Beklagte 38 Jahre alt - und in der Folge eine Lebensgemeinschaft aufgenommen, wobei sie in der damaligen Wohnung des Klägers gemeinsam wohnten. Noch im gleichen Jahr erhielt die B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht berechtigt. Wurde zwischen Lebensgefährten bei gemeinschaftlicher Bebauung eines Grundstückes zwar keine ausdrückliche Abrede über den Rechtsgrund der Zuwendungen getroffen, aber doch deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Leistungen im Hinblick auf den bestimmt…