JudikaturJustizRS0033764

RS0033764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2012

Eine Bank ist nicht berechtigt, ihre Forderung gegen einen Kunden (hier aus der Überziehung eines Gehaltskontos) gegen dessen Forderung aus einem mit ihm abgeschlossenen Bankspareinlagenvertrag durch einseitige Aufrechnungserklärung zu kompensieren.

Entscheidungen
4