JudikaturJustizRS0033644

RS0033644 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Das Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten berechtigt den Schuldner nicht zum gerichtlichen Erlag, wenn die konkurrierenden Ansprüche offenkundig unbegründet sind und dies für den Schuldner, vor allem wenn er rechtskundig ist, leicht erkennbar ist.

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14