JudikaturJustizRS0033618

RS0033618 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2011

Bewirken Mängel des Erlagsantrages die Nichtverständigung eines Gläubigers durch das Erlagsgericht, so führt die unmittelbare Mitteilung des Schuldners vom Erlag nur dann zur Schuldbefreiung, wenn der Gläubiger so vollständig unterrichtet wird, daß er seine Rechte am Erlag mit Sicherheit wahrnehmen kann. (teilweise abweichend von 3 Ob 493/57).

Entscheidungen
2