JudikaturJustizRS0033597

RS0033597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Beim Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten ist der Gerichtserlag durch den Schuldner dann berechtigt, wenn dem Schuldner objektiv nach verständigem Ermessen nicht zugemutet werden kann, den in Ansehung seiner Leistung Berechtigten auch bei sorgfältiger Prüfung zu erkennen.

Entscheidungen
36