Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Dritterlagsgegnerin und der Vierterlagsgegner sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Fünfterlagsgegnerin die mit 7.735,47 EUR (darin enthalten 1.…
Text Begründung: Die Erst bis Vierterlagsgegner sind die Erben nach R***** B*****. Er war bis zum Zeitpunkt seines Todes am 1. 4. 2007 Minderheitsgesellschafter einer Aktiengesellschaft (AG), deren Mehrheitsgesellschafterin die Fünfterlagsgegnerin war. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 18. 7. 2008 wurd…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch berechtigt. Die Ausfolgung eines gemäß § 1425 ABGB erlegten Geldbetrags kann nur erfolgen, wenn der Erleger und der, zu dessen Gunsten erlegt wurde, zustimmen oder wenn die Bedingungen, die beim Erlag für die Ausfolgung gesetzt wurden, erfüllt sind (RIS …