Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.676,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 2.400,- - an Barauslagen und S 1.479,71 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 4. Juni 1981 wurde der Kläger bei einem von Sonja S***, einer Versicherungsnehmerin der Beklagten, verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die alleinige Haftung der Beklagten für die Folgen dieses Verkehrsunfalles ist nicht mehr strittig. Der Kläger erlitt bei diesem Ve…
Rechtliche Beurteilung In ihrer Revision wendet sich die Beklagte in erster Linie gegen die Ausmessung des Schmerzengeldes durch die Vorinstanzen mit S 600.000,--. Wenn nach allgemeiner Erfahrung auch mit seelischen Schmerzen zu rechnen sei, bedeute dies nicht, daß in einem konkreten Fall auch tatsächlich seelische Schmer…