Spruch Die Entscheidungen der Vorinstanzen, welche hinsichtlich des Ausspruchs über den Kostenersatz für die Monate August und September 2002 mangels Anfechtung als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleiben, werden aufgehoben. Die Rechtssache wird in diesem Umfang zur neuerlichen Verhandlung und Entscheid…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 18. 1. 2000 wurde die Obsorge für die damals noch minderjährige Melanie S*****, geboren 11. 9. 1984, von ihrer leiblichen Mutter auf die Großmutter übertragen. Diese schloss am 18. 6. 2002 mit der Bezirkshauptmannschaft K*****, Referat für Jugendwohlfahrt, eine Vereinb…
Rechtliche Beurteilung § 33 des als Grundsatzgesetz geltenden (Bundes )Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 in der hier anzuwendenden Fassung bestimmt, dass die Kosten der vollen Erziehung der Minderjährige und seine Unterhaltspflichtigen nach bürgerlichem Recht zu tragen haben, gegebenenfalls rückwirkend für drei Jahre zu erse…