Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien angewiesen wird, die zu HMB 278/95 erliegende Masse im Betrag von S 295.000,-- sA wie folgt zu realisieren und auszufolgen: 1. im Umfang der …
Text Begründung: Der Erleger ist Rechtsanwalt und war Rechtsvertreter des Ersterlagsgegners in einem Kündigungsstreit, im Rahmen dessen es zu einer vergleichsweisen Regelung zwischen beiden Erlagsgegnern kam, auf Grund welcher von der Zweiterlagsgegnerin insgesamt S 305.000,-- an den Erleger gezahlt wurd…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist wegen Verkennung der Rechtslage durch das Rekursgericht, welche im Sinne der Rechtssicherheit richtigzustellen ist (§ 14 Abs 1 AußStrG), zulässig und auch berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat hiezu folgendes erwogen: Angelegenheiten des gerichtlichen Erlages nach § 1425 AB…