JudikaturJustizRS0033442

RS0033442 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2017

Unter den Begriff "Schutzvorschrift" fallen grundsätzlich alle Vorschriften, die bezwecken, zufälligen Beschädigungen vorzubeugen; die können auch in der Form eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde auftreten (baupolizeiliche Zulassung einer Deckenkonstruktion unter Bezugnahme auf ÖNorm).

Entscheidungen
9