Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, a) den beklagten Parteien die mit S 19.609,20 (darin S 3268,20 Umsatzsteuer), b) dem ersten Nebenintervenienten die mit S 19.609,20 (darin S 3.268,20 Umsatzsteuer) und c) der zweiten Nebenintervenientin die mit S 19.609,20…
Text Entscheidungsgründe: Die R*****-Wohnbau Gesellschaft mbH (in der Folge kurz: RWB-GmbH) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG G*****. Die R*****-Wohnbau Gesellschaft mbH Co KG (in der Folge kurz: RWB-KG) beabsichtigte, auf dieser Liegenschaft eine Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Wohnb…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber die vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen als Ergebnis unrichtiger Beweiswürdigung bekämpft, ist dies mangels Geltendmachung eines tauglichen Revisionsgrundes nicht zulässig. Nach ständiger Rechtsprechung kann auch die (positive oder negative) Erledigung einer …