Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird, soweit mit ihr ein Teilbetrag von S 18.000 samt 4 % Zinsen seit dem 9. 4. 1999 zugesprochen wird, als Teilurteil bestätigt. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bilden weitere Verfahrenskosten. Im Übrigen werden…
Text Entscheidungsgründe: K***** M***** betrieb bis Anfang Mai 1998 in ***** ein nicht protokolliertes Schlüsseldienstunternehmen, das er mit der Bezeichnung "Sch*****" bewarb. Am 7. 5. 1998 wurde die Beklagte zu FN ***** ins Firmenbuch eingetragen. Sie betreibt seither das Unternehmen eines Schlüsseld…
Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass die Beklagte das Unternehmen von K***** M***** übernommen hat, hat doch die Beklagte die Ausstattung, das Warenlager und die Betriebsmittel, den good will und den Kundenstock sowie den Standort übernommen (6 Ob 34/00v uva). Die Anwendung des § 25…