RS0033226 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Hat ein Maklerunternehmer ("Broker"), welches seinen Kunden die Gelegenheit von Effektengeschäften nachweist oder solche Geschäfte vermittelt bzw für den Kunden abschließt ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden eröffnet, wird damit nicht der Broker selbst Kontoinhaber und Vertragspartner sondern der Kunde.