JudikaturJustizRS0033226

RS0033226 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1994

Hat ein Maklerunternehmer ("Broker"), welches seinen Kunden die Gelegenheit von Effektengeschäften nachweist oder solche Geschäfte vermittelt bzw für den Kunden abschließt ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden eröffnet, wird damit nicht der Broker selbst Kontoinhaber und Vertragspartner sondern der Kunde.