JudikaturJustizRS0033199

RS0033199 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2018

Der Wert des Unternehmens ist nach objektivem Maßstab, und zwar für den Zeitpunkt der Übergabe zu ermitteln; dabei sind alle zum Unternehmen gehörigen Komponenten wie "good will", Außenstände, Mietobjekte und dergleichen zu berücksichtigen.

Entscheidungen
4