Spruch Ein vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erhobener Anspruch auf Rechnungslegung ist eine Ferialsache Sie bleibt dies auch dann, wenn auf Seite des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers Rechtsnachfolge eingetreten ist OGH 22. Oktober 1974, 4 Ob 67/74 (KG Korneuburg 5 Cg 1002/74. ArbG Korneuburg Cr 28/7…
Text Der Kläger begehrt als Zessionar von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand Rechnungslegung und Bezahlung des sich daraus ergebenden Gewinnbetrages. Nach den Feststellungen der Untergerichte hatte die Zedentin dieses Anspruches Hermine T, mit dem Erstbeklagten einen Arbeitsvertrag abgeschlossen…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Revision ist verspätet. Für die Rechtzeitigkeit der Revision ist die Beantwortung der Frage entscheidend, ob der vorliegenden Rechtssache der Charakter einer Ferialsache im Sinne des § 224 Abs. 1 Z. 5 ZPO eignet. Wenn sie als Ferialsache anzusehen ist, hätte der am 15. Juli…