Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei binnen vierzehn Tagen die mit S 14.084,28 (darin enthalten S 2.347,38 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 20.Oktober 1983 machte der Kläger der fünftbeklagten Partei, die wiederum Kommanditistin der W***** Ges.m.b.H. Co KG Serie 15 (im folgenden kurz Serie 15 KG) war, das schriftliche Angebot, einen Hausanteilschein der Serie 15 KG im Nominalwert von S 300.000,-- zu zeichnen. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Was die aus § 1409 Abs 1 ABGB abgeleitete Haftung der Erstbeklagten (sowie ihrer Komplementäre gemäß §§ 128, 161 Abs 2 HGB) für den auf § 5 der AGB über die Ausgabe von Hausanteilscheinen der Serie 15 gestützten Anspruch des Klägers auf Rücknahme…