Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben und das angefochtene Urteil mit der Maßgabe bestätigt, dass der erste Absatz des Urteilsspruchs zu lauten hat: „ Es wird mit Wirkung zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei festgestellt, dass der beklagten Partei keine Leitungsdienstbarkeit betre…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin einer 5 KV Freileitung, die über das Grundstück des Klägers führt, auf dem auch ein Strommast steht. Die Überspannungsleitung besteht seit annähernd einem Jahrhundert. Im Jahr 1926 wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft G***** nach den Besti…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die behaupteten Leitungsrechte von der Beklagten ersessen wurden, gingen die Vorinstanzen zutreffend von der besonderen Rechtslage nach dem StWGG aus. Nach dessen § 18 ist die Ersitzung von Leitungsrechten ausg…