Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Einschreiterin "E*****gesellschaft mbH beantragte unter Vorlage einer notariellen Spaltungsvereinbarung, eines Firmenbuchauszuges, einer Sterbeurkunde und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einerseits die Einverleibung des Eigentumsrechtes und andererseits die Löschung des einget…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind zulässig, aber nicht berechtigt. Das Rekursgericht hat die Rechtsfragen richtig gelöst; auf seine zutreffende Begründung wird hingewiesen. Den Revisionsrekursen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Zum Revisionsrekurs der Vorkaufsberechtigten: Anders als die Rechtsmitte…