JudikaturJustizRS0032798

RS0032798 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2019

Eine Abtretung zukünftiger Forderungen ist rechtswirksam, wenn diese zukünftigen Forderungen ausreichend individualisiert sind. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Das Bekanntsein der Person des Schuldners ist nur dann erforderlich, wenn dies zur Identifizierung des Geschäfts notwendig ist (was bei dem Verkauf einer bestimmten Eigentumswohnung nicht der Fall ist).

Entscheidungen
27