Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 447,98 EUR bestimmten Verfahrenskosten (darin enthalten 74,66 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger , ein in § 29 KSchG genannter Verein, begehrt die Feststellung, dass der Beklagten „keine Forderung, insbesondere aus dem am 14. 4. 2005 abgeschlossenen Trainingsvertrag für die Bezahlung weiterer Entgelte für Fitness bzw Infrarot und Power Plate/Swingvibe sowie Zinse…
Rechtliche Beurteilung I. Die Revision ist zulässig. In Rechtsstreitigkeiten, in denen ein im § 29 KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch klageweise geltend macht, kommt die privilegierte Anfechtungsmöglichkeit des § 502 Abs 5 Z 3 ZPO auch dann zum Tragen, wenn - wie hier - Gegenstand d…