Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, 1. der Klägerin binnen 14 Tagen die Wohnung top Nr 11 im Haus 1030 Wien, M*****gasse 21, zu übergeben und 2. den am 30. 9. 1996 über die…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Wien, mit dessen Verwaltung ein näher genannter Hausverwalter betraut ist, der seinerseits hiefür eine näher bezeichnete Angestellte als Sachbearbeiterin einsetzte. Die Wohnung top Nr 11 wurde mit Mietvertrag vom 27.…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten ist entgegen dem diesbezüglichen Ausspruch des Berufungsgerichtes zulässig und auch berechtigt. Das Erstgericht hat unbekämpft und zutreffend das der Vormieterin eingeräumte Recht, einen Mietrechtsnachfolger "vorzustellen", als (bloßes) Präsentationsrech…