JudikaturJustizRS0032747

RS0032747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Bei Bestehen eines Weitergaberechts tritt selbst ohne Einwilligung des Vermieters zum Übergang der Mietrechte der neue Mieter anstelle des bisherigen Mieters in den Vertrag ein. Der Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Bestandvertrag ist mit der Mitteilung an den Bestandgeber vollzogen.

Entscheidungen
17