Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekursbeantwortung des Anton S***** wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Im Zeitpunkt der Überreichung des gegenständlichen Grundbuchsgesuches stellten sich die bücherlichen Rechtsverhältnisse wie folgt dar: Elisabeth B***** war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1939 des Grundbuches ***** S*****, zu deren Gutsbestand ua das landwirtschaftlich genutzte Grund…
Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß ein verbüchertes Vorkaufsrecht grundsätzlich nur beim Weiterverkauf der damit belasteten Liegenschaft zu beachten ist, weil es sich gemäß § 1078 ABGB auf andere Veräußerungsarten ohne eine besondere Verabredung nicht ausdehnen läßt. Veräußerungsgeschäfte, denen das Wesensmerkmal ei…