Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Ersturteil einschließlich seines bestätigten Teils lautet: „ 1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen über sämtliche auf Dr. E*, geboren am *, und E*, geboren a…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin steht als Kundin mit dem beklagten Kreditinstitut in einer aufrechten Geschäftsbeziehung. Zum Zeitpunkt ihres Todes stand auch die Mutter der Klägerin in einer aufrechten Geschäftsverbindung mit der Beklagten. Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer Mu…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist zulässig, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweichen ; sie ist teilweise berechtigt. [10] 1.1. Der erste Anwendungsfall des Art XLII EGZPO begründet keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Vermögensangabe, Rechnungsl…