Spruch Keiner der Revisionen wird Folge gegeben. Die von der erstbeklagten Partei zur Revision der zweitbeklagten Partei erstattete Revisionsbeantwortung wird zurückgewiesen. Die erst und die zweitbeklagte Partei sind schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die jeweils mit S 13.725, - (darin S 2.2…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Hauptmieterin einer Wohnung, die sie ihrem Sohn zur Nutzung überließ. Die Vermieterin erwirkte am 14.3.1991 ein Urteil, mit dem die Klägerin (dortige Beklagte) verpflichtet wurde, rückständigen Mietzins zu bezahlen und die angemietete Wohnung binnen 14 Tagen zu…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der beklagten Parteien sind zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Die erstbeklagte Partei vertritt die Ansicht, ihr sei der Verstoß gegen § 349 Abs 2 EO nicht zuzurechnen, weil sie im Auftrag der zweitbeklagten Partei gehandelt habe. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Nach den …