JudikaturJustizRS0032540

RS0032540 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2005

Es gehört zum Wesen einer "Factoring" - Vereinbarung, daß der Unternehmer die im Rahmen seines Geschäftsbetriebes entstehenden Forderungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen an den Factor abtritt.

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4