Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt lauten: „1.) Die erstbeklagte Partei *****, geboren am *****, ist bei Zwangsfolge schuldig, ihre Einwilligung dazu zu geben, dass bei der Liegenschaft EZ 3 GB ***** das Grundstück 557/1 …
Text Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte ist der Vater der Klägerin und des Erstbeklagten. Mit Übergabs und Pflichtteilsverzichtsvertrag vom 26. 4. 1984 übertrug er dem Erstbeklagten die Liegenschaft EZ 3 GB *****, die bis dahin in seinem Alleineigentum gestanden war. Als Gegenleistung für die Überei…
Rechtliche Beurteilung 1. Vorauszuschicken ist, dass die Ansicht der Vorinstanzen, der Zweitbeklagte habe die ihm gegenüber dem Erstbeklagten aus dem Übergabs und Pflichtteilsverzichtsvertrag vom 26. 4. 1984 zustehenden Rechte auf Übereignung einer durch lastenfreie Abschreibung zu schaffenden Grundstücksfläche an die Kl…