RS0032486 – OGH Rechtssatz
RS0032486 – OGH Rechtssatz
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Die gemäß § 16 a Abs 2 MRG zu beurteilende Nichtigkeit einer Vertragsänderung hängt davon ab, ob die frühere Mietzinsvereinbarung "weiter gelten" kann. Das ist jedenfalls dann auszuschließen, wenn der alte Mietvertrag aufgelöst und mit einem neuen Mieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde.