Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.269,62 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 378,27 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährte dem Beklagten 1988 einen Kontokorrentkredit mit unbestimmter Laufzeit und 1994, 2001, 2003 sowie 2005 längerfristige Abstattungskredite. Nach drei Verträgen war die Klägerin berechtigt, den Gesamtbetrag bei jeder Verletzung vertraglicher Verpflichtungen fäl…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig , weil Rechtsprechung zur Frage fehlt, wie Zahlungen eines Interzedenten, die er aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vor Fälligkeit mit dem Ziel der Entlassung aus der Haftung leistet, auf die Hauptforderung anzurechnen sind. Sie ist aber nicht be…