Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 917,02 EUR (davon 152,84 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Revision ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Die Begründung der Zurückweisung der ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführ…
Rechtliche Beurteilung Weder die vom Berufungsgericht bezeichnete Rechtsfrage noch die in der Revision ausgeführten Rechtsfragen sind Rechtsfragen im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO. 1. Die wiederholte Behauptung, die Beklagte habe die Kläger nur denunzieren und gerade eine öffentliche Verbreitung der Vorwürfe erreichen wollen, …