JudikaturJustizRS0032413

RS0032413 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2022

Eine Tatsachenmitteilung wird auch dann öffentlich verbreitet, wenn sie nur einer einzigen Person zugeht, aber keine Gewähr dafür besteht, dass der Empfänger die Mitteilung vertraulich behandeln werde.

Entscheidungen
25