Spruch Der Revision der klagenden und widerbeklagten Partei wird Folge gegeben. Die Revision der beklagten und widerklagenden Partei wird, soweit sie sich gegen die Entscheidung im Verfahren 24 Cg 155/02f (Klage) richtet, zurückgewiesen, im Übrigen, soweit sie sich gegen die Entscheidung im Verfahren 40 Cg…
Text Entscheidungsgründe: Bis September 1996 war die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) gewerberechtliche Geschäftsführerin der M***** GmbH (in der Folge Gesellschaft), die bis Anfang 1997 einen Brautkleidhandel in *****, betrieb. Diese Gesellschaft schloss mit der Beklagten und Widerkl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, sie ist auch berechtigt. Die Revision der Beklagten ist, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klagebegehrens zu 24 Cg 155/02f wendet, nicht zulässig, im Übrigen ist sie zur Widerklage zu 40 Cg 14/02p zulässig und berechtigt. Zur Revision der Beklagten gegen…