Spruch Eine Vereinbarung, die dem Pfandgläubiger die bestmögliche außergerichtliche Veräußerung des Pfandes gestattet, ist im Sinne des § 1371 ABGB. ungültig. Zulässig ist sie aber, wenn vereinbart wurde, daß nicht unter dem Schätz- oder Marktpreis verkauft werden dürfe. Entscheidung vom 6. Mai 1950, 1 Ob…
Text Die klagende und gefährdete Partei hat die beklagte Partei und Gegnerin auf Unterlassung des Verkaufes der verpfändeten Pelzjacke ohne Mitwirkung der klagenden Partei geklagt und zur Sicherung des Anspruches auf Unterlassung in der Klage unter anderem die Erlassung der einstweiligen Verfügung, womit…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist begrundet. Ob die einstweilige Verfügung mangels genügender Bezeichnung des zu sichernden Anspruches nach Gegenstand und Rechtsgrund nicht zu bewilligen gewesen wäre, ist nicht zu prüfen, weil die Gegnerin der gefährdeten Partei weder in einem Rekurs gege…