Spruch Bei einer Anfechtung nach § 30 Abs. 1 Z. 1 KO mußte der Beklagte nicht wissen, daß er etwas erhalte, was ihm nicht oder doch nicht so, wie er es erhielt, gebührte; es kommt nur auf die objektive Tatsache der Begünstigung an Wurde innerhalb der Frist des § 30 Abs. 1 KO eine grundbücherliche Sicherst…
Text Walter M führte einen Legebetrieb und kaufte vom Beklagten in laufender Rechnung ständig Futtermittel, um die Mitte des Jahres 1970 bestand zugunsten des Beklagten ein Saldo von mehreren hunderttausend Schilling. Am 11. August 1970 erwirkte der Beklagte die Anmerkung der Rangordnung für die beabsich…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Kläger macht zwei Anfechtungstatbestände geltend, den nach § 30 Abs. 1 Z. 1 KO und den nach § 31 Abs. 1 Z. 2 KO. In der am 15. Juni 1972, also gerade ein Jahr nach der Konkurseröffnung, überreichten Klage erstattete der Kläger zwar "der Vollständigkeit halber" einiges Vorbri…