Spruch Der Revision der Zweitbeklagten wird nicht Folge gegeben. Die Zweitbeklagte ist schuldig, der Klägerin an Kosten des Revisionsverfahrens S 11.470,32 (darin an Barauslagen S 1.800,-- an Umsatzsteuer S 879,12) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution hinsichtlich der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ …
Rechtliche Beurteilung A) 1) Nach der Erhebung der Revision, der Revisionsbeantwortung und des Rekurses eröffnete das Erstgericht mit seinem Beschluß vom 23. April 1986 zu S 42/86 über das Vermögen des erstbeklagten den Konkurs. Damit trat in Ansehung des Erstbeklagten gemäß § 7 Abs. 1 KO eine Unterbrechung des Rechtsstre…