Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 2.118,42 (darin enthalten EUR 353,07 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Günther F***** verschuldete am 11. 9. 1972 als Lenker eines von seiner Dienstgeberin (die die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ist und im Folgenden der Einfachheit halber auch nur Beklagte genannt wird) gehaltenen PKW einen Verkehrsunfall, bei dem der damals zweijährige Klaus B****…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem betreffenden Ausspruch des Berufungsgerichtes, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 508a Abs 1 ZPO), sind die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht gegeben, weshalb die Revision unzulässig ist: Grundsätzlich bedeutet der Umstand, dass eine Rechtsprechung des Obe…