Spruch Der außerordentlichen Revision wird n i c h t stattgegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 5.443,80 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten an Barauslagen 1.200 S und an Umsatzsteuer 385,80 S) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Während ihrer Ehe erhielt die Klägerin von zwei Tanten deren Hälfteanteile an einer Liegenschaft geschenkt; die Klägerin, die mit dem Beklagten in dem auf dieser Liegenschaft errichteten Haus den ehelichen Haushalt führte, wollte de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aber nicht berechtigt. Der Revisionswerber macht in Ausführung seiner Nichtigkeitsrüge geltend, daß der Anspruch der Klägerin auf Bezahlung dessen, was sie seinem Gläubiger geleistet habe, als Teil des nachehelichen Aufteilungsanspruches im außerstreitigen Verfahren nach den §§ 229 …